Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Aktualisiert am 18.06.2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag tritt automatisch mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung des Rahmenvertrags in Kraft und bleibt bis zur Beendigung des Rahmenvertrags wirksam. Eine separate Unterschrift ist nicht erforderlich: Nach Art. 28 DSGVO genügt die Textform, der AVV ist mit dem Rahmenvertrag bereits rechtsgültig vereinbart.

Die Liste der Unterauftragsverarbeiter und die Technischen & Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind Anlagen zum AVV. Beide können von heylogin im Rahmen der im AVV festgelegten Bedingungen fortlaufend aktualisiert werden:

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Sie benötigen dennoch eine beidseitig signierte Fassung? Falls Ihre internen Richtlinien eine separat unterschriebene Version verlangen, unterzeichnen wir den AVV gerne rechtsgültig digital über unseren Partner Yousign: Anfrage über Yousign stellen

Besuchen Sie unser Trust Center bei weiteren Fragen:

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