Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag tritt automatisch mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung des Rahmenvertrags in Kraft und bleibt bis zur Beendigung des Rahmenvertrags wirksam. Eine separate Unterschrift ist nicht erforderlich: Nach Art. 28 DSGVO genügt die Textform, der AVV ist mit dem Rahmenvertrag bereits rechtsgültig vereinbart.
Die Liste der Unterauftragsverarbeiter und die Technischen & Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind Anlagen zum AVV. Beide können von heylogin im Rahmen der im AVV festgelegten Bedingungen fortlaufend aktualisiert werden:
Sie benötigen dennoch eine beidseitig signierte Fassung? Falls Ihre internen Richtlinien eine separat unterschriebene Version verlangen, unterzeichnen wir den AVV gerne rechtsgültig digital über unseren Partner Yousign: Anfrage über Yousign stellen
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